Grillen aber richtig ?!
Jul 13th, 2009 | By Thom | Category: Allgemeines, ArtikelGrillen, wie geht das ohne Ärger.
Die Zeit der Griller fängt wieder an. Gegrillt wird in Schrebergaärten, auf dem Balkon und an verschiedenen anderen Orten.
Es gibt aber Zeitgenossen die lieben zwar das Grillen und das Grillgut, aber nicht, wenn Ihnen der Rauch auf dem Balkon oder gar in die Wohnung weht. Muß auch nicht sein.
Für den Balkon in den eigenen oder gemieteten vier Wänden gibt es schöne Elektrogrills. Diese leisten auch gute Arbeit, wenn man den richtigen hat. Der wesentliche Unterschied gegenüber einem Grill mit offenem Feuer ist der das ein Elektrogrill wesentlich weniger Rauch entwickelt.
Angeblich soll es sogar gesünder sein. Aber das kann ich hier nicht bestätigen.
Für das Grillen auf dem Balkon gilt;
Ich darf grillen, solange ich meine Nachbarn nicht wesentlich störe, durch Rauch Wärme und Geruchsbelästigung.
Das Landgericht München hat entschieden, das Grillen in den Sommermonaten nicht zu verbieten ist. Ein Verbot könne nur ausgesprochen werden, wenn es zu starker Rauch oder Geruchsbelästigung kommt. (Az. I 15 S 22735/03)
Also es gilt auch hier der Grundsatz Rücksichtnahme. Nehemn wir Rücksicht gegenüber unseren Mitmenschen, klappt es auch mit dem Grillen, und wenn die Nachbarn allzu sehr mit Meckern beschäftigt sind, einfach zum Grillen einladen. Getränke sind mitzubringen.
Was die zulässigen Grillzeiten sind, da herrscht wieder einmal Uneinigkeit gegenüber den verschiedenen Gerichten. Wann werden die sich mal einig.
Es wird bewertet zwischen sechs Stunden pro Jahr, am Stück oder über das Jahr verteilt, keine Ahnung, wir geben auch keine Rechtsberatung ab.
Entscheidungen werden aber immer im Einzelfall getroffen. Also kann eine Entscheidung in Hannover anders ausgehen als in München.
Am besten vorher die Nachbarn auf den Grillabend hinweisen.


