Vorsicht vor dem Datum
Mai 1st, 2010 | By Thom | Category: Aktuell, AllgemeinesDer 18. Mai 2010 wird es bringen
Bei crazytoast habe ich noch schnell mal vorbeigesehen, da ist mir der neue Artikel in Ihrem Blog aber ganz sauer aufgestoßen.
Es dreht sich um eine neue Verordnung der DL-InfoV ( Dienstleistungs-Informations-Verordnung ). Die DL-InfoV regelt welche Angaben der Dienstleister machen muß und wo.
Wer ist nun eigentlich Dienstleister ? Auch bei Crazytoast gibt es dazu eine Antwort.
Auch das ist geregelt, ein Dienstleister ist derjenige, der in seinem Blog oder auf seiner Webseite Werbung schaltet. Sicherlich gibt es im Internet nur noch wenige Webseiten, die keine Google Adwords schalten oder sich bei anderen Anbietern Code für Werbung holen, um ein wenig zu den Kosten der Seite zu verdienen.
Das ist sicherlich auch ganz in Ordnung, doch nun widern die bestimmte Sorte von Anwälten, wieder Frühlingsluft um sich Webseiten zu greifen und den armen Kerlen eine ihrer Abmahnungen zu senden.
Also sollten jetzt alle Ihre Internetseiten überprüfen, ob diese auch den vielen Paragraphen der DL-InfoV standhalten.




